Menschenrechte achten: Folter ächten und Geflüchteten Schutz bieten!

Der 10. Dezember ist der Gedenktag zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN).  Am 10. Dezember 1948 wurden die Menschenrechte von der Generalversammlung der Vereinten Nationen beschlossen.

Refugio, Behandlungszentrum für Flüchtlinge und Folterüberlebende, mahnt anlässlich des 10. Dezember die Achtung und Wahrung der Menschenrechte auch in Zeiten der Pandemie nicht zu vergessen. Dazu gehört unter anderem, Überlebende von Folter die notwendige therapeutische Versorgung bieten zu können.

Nach wie vor flüchten Menschen vor Folter und Gewalt nach Europa und nach wie vor tragen sie meist körperliche und seelische Schäden davon. Von jährlich über 500 Menschen, die sich bei REFUGIO in Bremen und Bremerhaven in Behandlung begeben, sind etwa 10% von Folter betroffen. 

„Die Betroffenen brauchen Schutz, Sicherheit und Unterstützung – insbesondere aber einen reibungslosen Zugang zu gesundheitlicher Versorgung und therapeutischen Angeboten“, so Ingrid Koop, Therapeutische Leiterin des Behandlungszentrums REFUGIO. „Unser Zentrum füllt die Lücke, die im Regelgesundheitssystem herrscht, da Geflüchtete vielfach von psychotherapeutischer Versorgung ausgeschlossen sind.“

Neben dem Menschenrecht auf Gesundheit müssen jene Artikel der Erklärung betont werden, die Gleichheit (Art. 1), das Verbot von Folter (Art. 5) und das Recht auf Asyl (Art. 14) beinhalten.

Refugio setzt sich dafür ein, Erkennen und Dokumentation von Folter für die Anerkennung im Asylverfahren zu verbessern. Gleichzeitig sind aber strukturelle Verbesserungen unter anderem für die Behandlung der Überlebenden von Folter notwendig.

Refugio e.V. wurde 1989 gegründet und bietet Folterüberlebenden und traumatisierten Geflüchteten in Bremen und Bremerhaven kostenlose psychosoziale Beratung und therapeutische Behandlung an.

Zurück