Paritätischer Bremen begrüßt Anhebung der Richtwerte für Mieten

Anpassung ist lange überfällig

Für Empfänger von Sozialleistungen sollen ab März deutlich höhere Mietkosten anerkannt werden, nur für große Haushalte ergibt sich eine geringfügige Absenkung. Eine entsprechende Verwaltungsanweisung der Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport kann in Kraft treten, wenn die Deputation für Soziales, Jugend und Integration am 23. Februar zustimmt.

Der Paritätische Bremen begrüßt, dass endlich realistische Mietkosten anerkannt werden. Insbesondere die deutliche Erhöhung für Einpersonenhaushalte und die Stadtteilzuschläge sind dringend erforderlich. Am stärksten steigt der Richtwert für Ein-Personen-Haushalte, nämlich von 377 Euro pro Monat auf 455 Euro Bruttokaltmiete, d. h. incl. Nebenkosten. Das ist ein Plus von gut 20 Prozent. Für Zwei-Personen-Haushalte steigt der Richtwert von 428 auf 464 Euro, für Drei-Personen-Haushalte von 507 auf 578 Euro. Darüber hinaus werden für Stadtteile mit höherem Mietniveau Aufschläge von 10, 15 oder 25 Prozent gewährt.

Allerdings kommt die Anpassung mit erheblicher Verspätung, seit zwei Jahren warten Betroffene und Beratungsstellen bereits auf eine Anpassung. „Es ist daher umso dringlicher, dass jetzt auch für alle Haushalte, deren Wohnkosten bisher nicht in voller Höhe übernommen wurden, die neuen Richtlinien zeitnah umgesetzt werden“, sagt Thomas Beninde, Fachbereichssprecher für Armut und Sozialhilfe im Paritätischen Bremen. Der Verband plädiert auch dafür, die neuen Richtlinien rückwirkend anzuwenden. Nach Schätzungen des Verbandes sind bei mehr als 2000 Haushalten von Hartz IV-EmpfängerInnen die Wohnkosten bislang als „zu hoch“ eingestuft worden. In diesen Haushalten wurden die Mehrkosten aus dem ohnehin schmalen Regelsatz bestritten.

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