70 Jahre Grundgesetz: Ohne Kinderrechte nicht in bester Verfassung

Kinder. Foto DKSB Susanne Tessa Müller

„Indem wir die Kinderrechte im Grundgesetz festschreiben, stärken wir die Rechtsposition von Kindern und Jugendlichen“, erklärt Kathrin Moosdorf, Geschäftsführerin des Kinderschutzbundes Bremen. „Politik und Verwaltung müssten dann bei allen Entscheidungen, die Kinder und Jugendliche betreffen, prüfen, ob deren Interessen ausreichend berücksichtigt wurden und ihre Rechte gewahrt sind.“

Eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern will im Herbst einen Vorschlag vorlegen, wie Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden sollen. Der Kinderschutzbund hat gemeinsam mit anderen im Aktionsbündnis Kinderrechte ins Grundgesetz einen Formulierungsvorschlag vorgelegt.

„Wenn Kinder und ihre Rechte fehlen, dann kommen Kinder lediglich als Rechtsobjekte und nicht als Rechtssubjekte in der Verfassung vor. Wenn die Verfassung die Seele unserer Demokratie ist, dann ist diese Seele ohne die Rechte der Kinder nicht komplett“, so Moosdorf weiter.

Der Kinderschutzbund hat es sich zum Ziel gesetzt, mit vielfältigen Aktionen die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen stärker bekannt zu machen und zu fördern. Der Verband setzt sich daher in Bremen für ein Kinderrechtebüro sowie einen Platz der Kinderrechte ein und spricht sich für eine Absenkung des Wahlalters auf 14 Jahre aus.

Weitere Informationen zu aktuellen Unterstützungs- und Präventionsangeboten für Kinder, Jugendliche, Eltern und Fachkräfte in Bremen erhalten Sie unter www.dksb-bremen.de

Zurück