Bündnis Kinderschutz fordert Absicherung der Beratungsangebote

Eine Absicherung der Beratungsangebote im Kinderschutz fordert das Bremer Bündnis Kinderschutz. Ein Rechtsanspruch auf Beratung soll mit dem neuen SGB VIII möglich werden, ein entsprechender Gesetzentwurf wird im Frühjahr vorgelegt. „Bremen muss sich im Bundesrat für dieses Gesetz stark machen“, sagt Heike Ohlebusch, Geschäftsführerin des Mädchenhauses. Der Verein hat gemeinsam mit dem Jungenbüro, der Beratungsstelle Schattenriss und dem Kinderschutzbund Forderungen formuliert und mit den jugendpolitischen Sprecherinnen der Regierungskoalition von SPD, Grüne und Linken diskutiert. „Wir brauchen zukünftig eine gesicherte und planbare Finanzierung. Deshalb setzen wir große Hoffnungen in das neue Gesetz“, sagt Ohlebusch. 

Nach der bisherigen Rechtslage haben Kinder und Jugendliche einen Anspruch auf Beratung ohne Kenntnis des Personensorgeberechtigten, wenn die Beratung auf Grund einer Not- und Konfliktlage erforderlich ist und solange durch die Mitteilung an den Personensorgeberechtigten der Beratungszweck vereitelt würde. Die Sicherung von Schutz und Hilfe mit einem Rechtsanspruch auf Beratung auch ohne Not- und Konfliktlage nach dem SGB VIII zu verwirklichen, ist ein wichtiger Schritt für die Sicherstellung von Schutz und Hilfe. 

Es ist allgemein bekannt, dass es bei sexualisierter, körperlicher und seelischer Gewalt eine sehr große Dunkelziffer gibt. Auch für Bremen gehen die Beratungsstellen davon aus, dass sehr viele Mädchen und Jungen, die Gewalt erleben, keine ausreichende Hilfe bekommen. „Genauso wie es mehr Kita-Plätze braucht und zusätzliche Schulen, braucht es im Kinderschutz zusätzliche Kapazitäten. Je besser die Zugangswege sind, desto besser können die Beratungsstellen unterstützen. Daher fordern wir einen Ausbau der Beratungsangebote. Insbesondere mit Blick auf „abgehängte“ Stadtteile wie im Bremer Süden oder in Bremen-Nord sehen wir einen dringenden Handlungsbedarf und die Notwendigkeit von Beratungsangeboten vor Ort“, so Ohlebusch. 

Die Situation könnte sich verbessern, wenn es in Bremen eine staatliche Stelle gäbe, die sich um das Thema Kindeswohl und Kinderschutz kümmert, eine Kinder- und Jugendrechtebeauftragte. Dies fordern Kinderschutz-Einrichtungen schon seit langem. 

Das Mädchenhaus Bremen berät Mädchen und jungen Frauen von 12 bis 23 Jahren mit allen Themen, mit denen sie kommen. Das Bremer Jungenbüro berät Jungen und junge Männer von 7 bis 27 Jahren, die sexualisierte, körperliche oder seelische Gewalt erleben oder erlebt haben. Die Beratungsstelle Schattenriss berät Mädchen ab 6 Jahren und (junge) Frauen, die in der Kindheit und Jugend sexualisierte Gewalt erleben oder erlebt haben. Das Kinderschutz-Zentrum Bremen (Träger Kinderschutzbund) berät Kinder und Familien ab Geburt in Fragen von sexueller, körperlicher und seelischer Gewalt oder Vernachlässigung. Alle vier Stellen beraten auch Fachkräfte und Angehörige.


Zurück