Arbeitslose fördern statt ins Existenzminimum eingreifen

Anlass ist die Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts am 5. November 2019 zur Frage, ob die bestehenden Sanktionen, die bis zum vollständigen Entzug der Leistungen einschließlich der Miete reichen können, verfassungsgemäß sind. Das Gericht hatte über den Fall eines Arbeitslosen aus Erfurt zu urteilen, der mit 234,60 Euro im Monat weniger auskommen sollte, weil er ein Jobangebot abgelehnt und Probearbeit verweigert hatte.
Die Unterzeichnenden sind sich einig: Es darf keine Kürzungen am Existenzminimum geben. Durch Sanktionen werde das Lebensnotwendige gekürzt und soziale Teilhabe unmöglich gemacht, erklären die Unterzeichner, zu denen auch 50 Einzelpersonen aus Verbänden, Organisationen und Parteien gehören. Die Politik ist schon lange in der Verantwortung, das Hartz-IV-System so zu ändern, dass die Würde der Leistungsbezieher geachtet und nicht durch Sanktionen beeinträchtigt wird.

Anlässlich des heutigen Urteils des Bundesverfassungsgerichtes zu den Hartz IV-Sanktionen erklärte Dr. Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes:

"Das Bundesverfassungsgericht hat der bürokratischen Massenverwaltung des Hartz IV-Systems heute eine Absage erteilt. Es hat den Menschen wieder mehr in den Mittelpunkt des Verfahrens gestellt. Elementare Bedarfe dürfen nicht wie bisher gekürzt werden, jede Kürzung muss strengen Anforderungen genügen. Das Urteil ist beschämend für die Bundesregierung. Es ist auch ein Ende der Rohrstockpädagogik in der Arbeitsverwaltung. Die Bundesregierung ist nun gefordert, schnellstmöglich gesetzlich ein Hilfesystem zu schaffen, dass das bisherige Sanktionssystem auch über die im Urteil behandelten Fragen hinaus beendet und den Einzelnen in den Mittelpunkt stellt. Der Paritätische fordert die Abschaffung aller Sanktionen. Für den Paritätischen gilt: Hilfe statt Strafe!"

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