Aktion Mensch passt Fördersystematik an (Lebensbereich Wohnen)

Jeder Mensch – ob mit oder ohne Behinderung – soll seinen Wohnort frei wählen und selbst entscheiden, mit wem er zusammenlebt. Mit einer neuen Systematik im Lebensbereich Wohnen möchte die Aktion Mensch das Thema für Menschen mit Behinderung noch zukunftsfähiger machen und somit Teilhabe, Selbstbestimmung und individuelle Lebensplanung konsequent ermöglichen und in den Fokus der Förderung stellen. Dazu wurden die bislang geltenden Förderprogramme im Lebensbereich Wohnen weiterentwickelt und zusammengefasst.

Seit dem 1. Juli 2022 gelten die folgenden vier Förderprogramme:

  • „Selbstbestimmtes Wohnen“: Die bisherigen Förderprogramme „Neue Wohnformen entwickeln“ und „Wege zum selbstbestimmten Wohnen“ wurden in diesem neuen Förderprogramm zusammengeführt und weiterentwickelt. Für jedes Vorhaben kann ein Zuschuss über eine Investitionsförderung bis 300.000 Euro, Projektförderung bis 50.000 Euro + Kosten zur Herstellung der Barrierefreiheit bis max. 50.000 Euro oder eine Anschubförderung bis zu 300.000 Euro beantragt werden.
    Lebensbereich Wohnen - Selbstbestimmtes_Wohnen (PDF - 130 KB)
  • “Wohnen 2 bis 8 Personen”: Das Förderprogramm ist eine Weiterentwicklung des Programms “Wohnen 3 bis 8 Personen” und löst dieses ab. Für jedes Vorhaben kann ein Zuschuss über eine Investitionsförderung bis zu 300.000 Euro und eine Projektförderung bis zu 20.000 Euro beantragt werden.
    Lebensbereich Wohnen_2-8_Personen (PDF - 135 KB)
  • Wohnen für 9 bis 16 Personen“: Das Förderprogramm ist angepasst worden und gilt künftig ausschließlich für ein inklusives Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderung. Für jedes Vorhaben kann ein Zuschuss über eine Investitionsförderung bis 120.000 Euro und eine Projektförderung bis zu 20.000 Euro beantragt werden.
    Lebensbereich Wohnen 9-16_Personen (PDF -132 KB)
  • "Zeitlich begrenztes Wohnen": Das Förderprogramm bleibt in der aktuellen Fassung bestehen. Hier kann für jedes Vorhaben ein Zuschuss bis zu 300.000 Euro beantragt werden. Lebensbereich Wohnen – Förderprogramm Zeitlich begrenztes Wohnen (PDF - 262 KB)

Weitere Angaben über die Förderbedingungen finden sie unter: www.aktion-mensch.de

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an:

Katharina Kletzsch
Antrags- und Förderberatung
Paritätischer Bremen
Telefon: 0421 79199-25
E-Mail

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