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Deutliches Signal für die Erhöhung des Kinderregelsatzes
Der PARITÄTISCHE Bremen begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
„Das Urteil ist ein deutliches Signal für eine Erhöhung des Kinderregelsatzes“, sagt Wolfgang Luz, Vorstand des PARITÄTISCHEN Bremen, „es bestätigt, dass die Kinderregelsätze willkürlich festgesetzt wurden. Die prozentuale Ableitung vom Regelsatz eines Erwachsenen führt an der Lebenswirklichkeit vorbei. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, sondern haben eigene Bedarfe und Bedürfnisse.“ Dies müsse nun endlich in einem eigenen bedarfsgerechten Regelsatz bis Ende 2010 erfasst werden.
Der PARITÄTISCHE fordert seit Jahren höhere Regelsätze, die Wiedereinführung einmaliger Leistungen, damit z.B. die Anschaffung eines Fahrrads oder die dringend benötigten Nachhilfestunden wieder finanzierbar sind, und einen bedarfsgerechten Kinderregelsatz. Im September 2008 hat der Verband eine Expertise veröffentlicht, in der er vorschlägt, wie sich kindgerechte Bedarfe berechnen lassen. Die derzeitigen Kinderregelsätze seien demnach viel zu niedrig bemessen und müssten je nach Altersgruppe um 25 bis 33 Prozent auf 276 Euro, 332 Euro und 358 Euro angehoben werden. Eine Unterversorgung bestehe vor allem in den Bereichen Nahrung, Kleidung und Bildung. Für seine Berechnungen hat der Verband das tatsächliche Ausgabeverhalten von Familien mit Kindern ausgewertet.
„Neben der Erhöhung der Regelsätze muss die soziale Infrastruktur weiter ausgebaut werden“, fordert Wolfgang Luz, der Staat müsse vor allem armen Familien kostenlose Angebote in den Bereichen Bildung, Sport und Kultur zur Verfügung stellen.
Der Verband fordert zudem, das Existenzminimum zukünftig regelmäßig durch den Bundestag beschließen zu lassen. Das Existenzminimum sei eine entscheidende Kennziffer im Sozialstaat, so Luz








