Brotkrumen-Menü
Sie befinden sich hier: Startseite » Startseite
Willkommen
Position des Paritätischen zum Mindestlohn
Mit einem Mindestlohn allein lässt sich Armut nicht wirksam bekämpfen

Nicht nur zu Wahlkampfzeiten steht das Thema Mindestlohn auf der Agenda vieler politischer und sozialer Organisationen. Mehr als 3,7 Millionen Menschen in Deutschland arbeiten für einen Stundenlohn, der unter 7,50 Euro brutto liegt. Dies sichert kaum den Lebensunterhalt eines Alleinstehenden, geschweige denn einer Familie. Aber genügt es zur Verbesserung der Lebenssituation von Beschäftigten und ihren Familien, flächendeckend Mindestlöhne einzuführen? Der Paritätische meint: nein. „Mit einem Mindestlohn allein lässt sich Armut nicht wirksam bekämpfen. Ohne geht es aber auch nicht“, so der Titel der neuesten Stellungnahme des Landesverbandes.
„In der aktuellen Debatte konkurrieren oft Mindestlohn und Kombilohn“, sagt Wolfgang Luz, Vorstand im Paritätischen. Gegner des Mindestlohns kritisieren, dass Arbeitgeber für eine erbrachte Leistung zahlen, nicht aber verantwortlich seien für Armutsbekämpfung und soziale Sicherung der Bevölkerung. Kritiker des Kombilohns befürchten weiter sinkende Löhne, wenn der Staat niedrige Einkommen durch Hartz-IV Regelleistungen ergänzen muss. „Um Armut wirksam bekämpfen zu können, muss man verschiedene Maßnahmen miteinander kombinieren“, so Luz.
Der Verband plädiert für einen allgemeinen Mindestlohn als Lohnuntergrenze. Jedem Arbeitnehmer muss für seine Vollzeitarbeit ein Einkommen zur Verfügung stehen, von dem eine einzelne Person sein Existenzminimum bestreiten kann. Bei Alleinerziehenden zum Beispiel, die nicht Vollzeit arbeiten können oder bei Familien muss das Erwerbseinkommen durch ergänzende Sozialleistungen aufgestockt werden. Nur durch die Kombination von Mindestlohn und Kombilohn werden Mitnahmeeffekte von Arbeitgebern verhindert.
Der Paritätische spricht sich auch dafür aus, Steuern und Sozialabgaben im Niedriglohnbereich zu senken oder ganz abzuschaffen. „Es ist nicht sinnvoll, einen ohnehin geringen Verdienst unter das Existenzminimum zu besteuern und es danach wieder mit Sozialleistungen zu ergänzen“, sagt Luz. „Arbeitnehmer werden durch dieses Steuersystem zu Hilfeempfängern.“ Weitere Maßnahmen zur Bekämpfung von Armut sind die Erhöhung von Regelsätzen, insbesondere für Kinder. Damit möglichst viele Arbeitnehmer Erwerbseinkommen deutlich oberhalb eines gesetzlichen Mindestlohns erzielen können, muss verstärkt in Aus- und Weiterbildung investiert werden.








